• Escorts in Polen
  • Polnisches Recht
  • Kontakt mit Uns

Polnisches Recht

SEX in Polen

Polnisches Recht und kostenpflichtiger Sex

Das Verhältnis der Gesetzgebung zur Prostitution war jahrelang und ist immer noch ganz verschieden: in vielen Ländern ist diese Tätigkeit illegal, in vielen legal. In Polen ist das Betreiben der Prostitution (eigener) während dessen man materiellen Nutzen davon zieht, nicht illegal – der Gesetzgeber hat angenommen, dass Sexualität kein zivil-rechtlicher Vertragsgegenstand sein kann. Aus diesem Grund benutzt man in Polen die Bezeichnung Begleitagentur, d.h. eine Agentur, die (kostenpflichtige) Begleitungsdienstleistungen anbietet – für sexuelle Tätigkeiten kann man legal keine Zahlung fordern. Doch in Deutschland ist ungezwungene Prostitution eine legale Tätigkeit, die als Beruf bezeichnet wird.

Prostitution als solche ist vom polnischen Gesetz nicht verboten, sie bringt verbotene Taten wie Kuppelei und Zuhälterei mit sich. Polizeiuntersuchungen zufolge ist die Tatsache des Menschenhandels und der Sklaverei beunruhigend, besonders von den jungen Frauen aus dem Osten, die zur Arbeit in Begleitagenturen gezwungen werden. Solches Praktizieren  bricht das konstitutionelle Gesetz zum privaten Freiheitsrecht und führt bei Verstoß zum Freiheitsentzug.

Also sehr geehrter Kunde, in Polen drohen Dir keine Konsequenzen für  kostenpflichtige Liebe.

Viel Spaß in Polen

Menu

  • Escorts in Polen
  • Privat Hobbynutten
  • Begleitagentur Polen
  • Sexkontakte Polen
  • Agenturen Polen
  • Honorar
Polnisches Recht
Polnisches Recht | Design by Free Css Templates