Polnisches Recht und kostenpflichtiger Sex
Das Verhältnis der Gesetzgebung zur Prostitution war jahrelang und ist immer noch ganz verschieden: in vielen Ländern ist diese Tätigkeit illegal, in vielen legal. In Polen ist das Betreiben der Prostitution (eigener) während dessen man materiellen Nutzen davon zieht, nicht illegal – der Gesetzgeber hat angenommen, dass Sexualität kein zivil-rechtlicher Vertragsgegenstand sein kann. Aus diesem Grund benutzt man in Polen die Bezeichnung Begleitagentur, d.h. eine Agentur, die (kostenpflichtige) Begleitungsdienstleistungen anbietet – für sexuelle Tätigkeiten kann man legal keine Zahlung fordern. Doch in Deutschland ist ungezwungene Prostitution eine legale Tätigkeit, die als Beruf bezeichnet wird.
Prostitution als solche ist vom polnischen Gesetz nicht verboten, sie bringt verbotene Taten wie Kuppelei und Zuhälterei mit sich. Polizeiuntersuchungen zufolge ist die Tatsache des Menschenhandels und der Sklaverei beunruhigend, besonders von den jungen Frauen aus dem Osten, die zur Arbeit in Begleitagenturen gezwungen werden. Solches Praktizieren bricht das konstitutionelle Gesetz zum privaten Freiheitsrecht und führt bei Verstoß zum Freiheitsentzug.
Also sehr geehrter Kunde, in Polen drohen Dir keine Konsequenzen für kostenpflichtige Liebe.
Viel Spaß in Polen
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